Versicherungsbedingungen

Reiseassistenz-Garantie

PERSÖNLICHE UNTERSTÜTZUNG (auch im Fall von Covid-19, der den Versicherten, ein mitreisendes Familienmitglied oder einen Reisebegleiter direkt betrifft). Als Beispiel: Medizinische Konsultation, Entsendung eines Arztes oder Krankenwagens in Italien, Überweisung an einen Facharzt im Ausland, etc.

HILFE ZUM FAHRZEUG: Pannenhilfe und Depannage

UNTERSTÜTZUNG FÜR ZU HAUSE BLEIBENDE FAMILIENMITGLIEDER: Medizinische Beratung und Entsendung eines Arztes oder Krankenwagens in Italien

Garantie für die Rückerstattung von Krankheitskosten

Europ Assistance zahlt oder erstattet dringende und unaufschiebbare Arzt-/Arzneimittel-/Krankenhauskosten, die am Ort des Schadensfalls während der Reisedauer bei plötzlicher Krankheit oder Verletzung, einschließlich COVID-19-Positivität, anfallen, bis zu den folgenden Höchstbeträgen 

- Euro 1.500,00, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Italien haben, für Aufenthalte in Italien;

- Euro 5.000,00, wenn Sie einen Wohnsitz in Italien haben, für Auslandsaufenthalte;

- Euro 5.000,00, wenn Sie einen Wohnsitz im Ausland haben, für Aufenthalte in Italien.

Entschädigungsgarantie für Krankenhausaufenthalte

Die Garantie kann nach der Rückkehr von der Reise im Falle eines Krankenhausaufenthalts von mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen für COVID-19 beantragt werden. Europ Assistance zahlt eine Entschädigung von Euro 1.000,00 pro Schadensfall.

Reisegepäck-Versicherung

GEPÄCK UND PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE

Europ Assistance ersetzt den materiellen und unmittelbaren Schaden, der durch Diebstahl oder Verlust von Reisegepäck durch den Luftfrachtführer entsteht, bis zu einem Höchstbetrag von € 750,00 pro Schadensfall und pro Versicherungsperiode.

VERSPÄTETE AUSLIEFERUNG DES GEPÄCKS

Europ Assistance erstattet unvorhergesehene Kosten für den Kauf von persönlichen Hygieneartikeln und/oder Kleidung bis zu einem Höchstbetrag von Euro 250,00 und nur bei verspäteter Anlieferung am Zielflughafen der Hinreise.

Garantiestornierung + Stornierung durch Covid-19

Die Garantie kann in Anspruch genommen werden, wenn die gebuchte Reise aufgrund von objektiv nachweisbaren, unvorhersehbaren und zum Zeitpunkt der Reisebestätigung nicht bekannten Ursachen oder Ereignissen, die den Versicherten oder seine Familienangehörigen unmittelbar betreffen, abgesagt oder geändert werden muss.

Die Garantie kann auch dann beantragt werden, wenn es notwendig ist, die gebuchte Reise zu stornieren oder zu ändern, nachdem ein positiver Covid-19-Befund vorliegt, der den Versicherten oder seine mit ihm zusammenlebenden Familienangehörigen direkt betroffen hat.

Europ Assistance erstattet die für die Stornierung oder Änderung der Reise erhobenen Strafgebühren in voller Höhe bis zu Euro 5.000,00 für den gesamten gebuchten Aufenthalt.

VORBESTEHENDE UND CHRONISCHE KRANKHEITEN SIND AUSGESCHLOSSEN

Garantie für die Rückerstattung der Reisepauschale

Die Bürgschaft kann beantragt werden, wenn Sie gezwungen sind, Ihren Aufenthalt im Falle eines Krankenhausaufenthalts aufgrund einer Covid-19-Epidemie/Pandemie, einer erzwungenen Quarantäne aufgrund von Covid-19 oder aufgrund von Anordnungen/Vorschriften der Kontrollorgane Ihres Herkunftslandes zu unterbrechen, die eine vorzeitige Rückkehr an Ihren Wohnsitz erfordern;

Europ Assistance erstattet Ihnen die Kosten für den nicht genutzten Aufenthalt für die verbleibenden Tage bis zur Beendigung des Aufenthalts ab dem Tag der Unterbrechung.

Verlängerte Aufenthaltsgarantie

Die Garantie kann beantragt werden, wenn Sie gezwungen sind, Ihren Aufenthalt aufgrund der Epidemie/Pandemie für Covid-19 zu verlängern (bei nachgewiesener Positivität der versicherten Person, eines mitreisenden Familienmitglieds oder einer Reisebegleitung).

Europ Assistance entschädigt den Betrag von Euro 100,00 pro Tag für maximal 15 Tage, pro versicherter Person und für die Dauer des Versicherungsschutzes.

Wenn die versicherte Person aus denselben oben genannten Gründen neue Tickets kaufen oder die in ihrem Besitz befindlichen Tickets ändern muss, erstattet Europ Assistance die höheren Kosten.

DISCOVERY

- keine ungedeckte Summe im Falle des TODES oder der WIEDERHERSTELLUNG
- 15% ungedeckt für alle Ereignisse, die nicht mit TOD oder WIEDERHERSTELLUNG zusammenhängen
- 20% im Falle einer Strafbestimmung, die eine 100%ige Strafe ab dem 30.
Lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen